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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Verkauf, die Herstellung und die Lieferung von religiösen und anderen Artikeln
Volkskunst Anstalten
Inh. Dipl.- Ing. Gunther Pferdmenges
http://www.devotionalien.de
Weststr. 17, 47626 Kevelaer

1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Leistung und Prüfung
2.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Herstellung von religiösen Abbildungen und sonstigem Kirchenbedarf
- Handel von religiösen Abbildungen und sonstigem Kirchenbedarf
- Reproduktion von technischen Gießteilen
- Telefonische und mündliche Beratung
- Sonstige Dienstleistungen
2.2 Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer schriftlich zu melden, der um eine schnellstmögliche Mängelbehebung bemüht ist.
2.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen geringer Änderungen an Form- und/ oder Farbgebung sowie unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.3 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzten.
2.4 Bei Abformung von Gießteilen sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er über die Kopierechte verfügt. Sollte das nicht der Fall sein, trägt der Auftraggeber alle entstehenden Kosten.
2.5 Bei Abformung von Gießteilen geht die Form in das Eigentum des Auftragnehmers über soweit nicht anders vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist in jedem Fall berechtigt, ein Belegexemplar herzustellen.
2.6 Bei der Abformung von Gießteilen gehen die Form, die Verkaufsrechte, das Kopierecht sowie schon produzierte Gießteile an den Auftragnehmer über, sollte die geforderte Gegenleistung gegen den Auftraggeber nach der gesetzlichen Mahnfrist nicht geleistet worden sein.

3. Preise, Steuern und Gebühren
3.1 Alle Preise verstehen sich in EURO. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz des Auftragnehmers. Die Kosten von Verpackungsmaterial sowie Fracht werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
3.2 Bei Standardprodukten gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Bemalung, Abformung, Reparatur, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

4. Liefertermin
4.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
4.2 Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

5. Zahlung
5.1 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind, soweit nicht anders angegeben, so wie auf der Rechnung angegeben oder spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
5.2 Bei Aufträgen die mehrere Einheiten (z.B. Einzelbilder, Teillieferungen) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fälligzustellen.
5.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen der Bemängelungen zurückzuhalten.
5.6 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Auftragnehmers und darf weder verpfändet noch als Sicherheit an Dritte weitergegeben werden. Bei Händlern gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

6. Urheberrecht und Nutzung
6.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Formen, Farben etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Ware nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken bzw. dem Weiterverkauf zu nutzen. Ein Vervielfältigungsrecht erhält der Auftraggeber ausdrücklich nicht.
6.2 Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung werden keine Rechte über die im gegensätzlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche an sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

7. Rücktrittsrecht
7.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden und rechtswidrigen Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
7.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Trans­portsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
7.3 Stornierung durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

8. Gewährleistung, Änderungen
8.1 Es wird vom Auftragnehmer darauf hingewiesen, dass die hergestellten Produkte für den Außenbereich geeignet sind wenn das von uns empfohlene Schutzwachs aufgetragen wird. Dies ist unbedingt bei der Bestellung mit anzugeben. Das Schutzwachs ist nur bei Produkten des Auftragnehmers wirksam.
8.2 Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Montage, sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
8.3 Für Produkte, die durch den Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer. Ausgeschlossen davon ist einzig die Nachbehandlung mit dem von uns empfohlenen Schutzwachs sowie die Montage mit dem von uns mitgelieferten Montagematerial.

9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

10. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

11. Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach deutschem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt bzw. ins Ausland geliefert wurde. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Erfüllungsort ist Kevelaer. Gerichtsstand, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist Geldern.

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