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für den Verkauf, die Herstellung und die Lieferung
von religiösen und anderen Artikeln
Volkskunst Anstalten
Inh. Dipl.- Ing. Gunther Pferdmenges
http://www.devotionalien.de
Weststr. 17, 47626 Kevelaer
1. Vertragsumfang
und Gültigkeit
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte
Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich
freibleibend.
2. Leistung und
Prüfung
2.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Herstellung von religiösen Abbildungen und sonstigem Kirchenbedarf
- Handel von religiösen Abbildungen und sonstigem Kirchenbedarf
- Reproduktion von technischen Gießteilen
- Telefonische und mündliche Beratung
- Sonstige Dienstleistungen
2.2 Etwa auftretende Mängel, das
sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind
vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer schriftlich zu
melden, der um eine schnellstmögliche Mängelbehebung bemüht ist.
2.3 Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, die Abnahme wegen geringer Änderungen an Form- und/ oder Farbgebung
sowie unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.3 Sollte sich im Zuge der Arbeiten
herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung
tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet,
dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die
Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass
eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen.
Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des
Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung
durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag
zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers
aufgelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom
Auftraggeber zu ersetzten.
2.4 Bei Abformung von Gießteilen
sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er über die Kopierechte
verfügt. Sollte das nicht der Fall sein, trägt der Auftraggeber alle
entstehenden Kosten.
2.5 Bei Abformung von Gießteilen
geht die Form in das Eigentum des Auftragnehmers über soweit nicht anders
vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist in jedem Fall berechtigt, ein
Belegexemplar herzustellen.
2.6 Bei der Abformung von Gießteilen
gehen die Form, die Verkaufsrechte, das Kopierecht sowie schon produzierte
Gießteile an den Auftragnehmer über, sollte die geforderte Gegenleistung gegen
den Auftraggeber nach der gesetzlichen Mahnfrist nicht geleistet worden sein.
3. Preise,
Steuern und Gebühren
3.1 Alle Preise verstehen sich
in EURO. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise
verstehen sich ab Geschäftssitz des Auftragnehmers. Die Kosten von
Verpackungsmaterial sowie Fracht werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
3.2 Bei Standardprodukten gelten die
am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen
(Bemalung, Abformung, Reparatur, telefonische Beratung usw.) wird der
Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen
verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden
Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach
tatsächlichem Anfall berechnet.
4.
Liefertermin
4.1 Der Auftragnehmer ist
bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst
genau einzuhalten.
4.2 Lieferverzögerungen und
Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich
geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte
Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können
nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten
trägt der Auftraggeber.
5. Zahlung
5.1 Die vom Auftragnehmer
gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind, soweit nicht anders angegeben,
so wie auf der Rechnung angegeben oder spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt
ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den
Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
5.2 Bei Aufträgen die mehrere
Einheiten (z.B. Einzelbilder, Teillieferungen) umfassen, ist der Auftragnehmer
berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu
legen.
5.3 Die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der
Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung
der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten
einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten
sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.4 Bei Zahlungsverzug werden
Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank
berechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlung ist der
Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und
übergebene Akzepte fälligzustellen.
5.5 Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder
Gewährleistungsansprüchen der Bemängelungen zurückzuhalten.
5.6 Die Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung das Eigentum des Auftragnehmers und darf weder
verpfändet noch als Sicherheit an Dritte weitergegeben werden. Bei Händlern
gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
6.
Urheberrecht und Nutzung
6.1 Alle Urheberrechte an den
vereinbarten Leistungen (Formen, Farben etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw.
dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die
Ware nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken
bzw. dem Weiterverkauf zu nutzen. Ein Vervielfältigungsrecht erhält der
Auftraggeber ausdrücklich nicht.
6.2 Durch die Mitwirkung des
Auftraggebers bei der Herstellung werden keine Rechte über die im
gegensätzlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der
Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche an sich, wobei in
einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
7. Rücktrittsrecht
7.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten
Lieferzeit aus alleinigem Verschulden und rechtswidrigen Handeln des
Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen
Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der
angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht
erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
7.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte,
Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb
der Einflussmöglichkeiten des Auftragnehmers liegen, entbinden den
Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine
Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
7.3 Stornierung durch den
Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich.
Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht,
neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in
der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des
Gesamtprojektes zu verrechnen.
8.
Gewährleistung, Änderungen
8.1 Es wird vom Auftragnehmer
darauf hingewiesen, dass die hergestellten Produkte für den Außenbereich
geeignet sind wenn das von uns empfohlene Schutzwachs aufgetragen wird. Dies ist
unbedingt bei der Bestellung mit anzugeben. Das Schutzwachs ist nur bei
Produkten des Auftragnehmers wirksam.
8.2 Ferner übernimmt der
Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler oder Schäden, die auf unsachgemäße
Bedienung, Montage, sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
8.3 Für Produkte, die durch den
Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche
Gewährleistung durch den Auftragnehmer. Ausgeschlossen davon ist einzig die
Nachbehandlung mit dem von uns empfohlenen Schutzwachs sowie die Montage mit
dem von uns mitgelieferten Montagematerial.
9. Haftung
Der
Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
10. Sonstiges
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so
wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die
Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu
finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
11.
Schlussbestimmungen
Soweit nicht
anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden
gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach deutschem Recht, auch dann, wenn
der Auftrag im Ausland durchgeführt bzw. ins Ausland geliefert wurde. Für
eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als
vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit,
als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Erfüllungsort ist Kevelaer. Gerichtsstand, soweit nicht anders schriftlich
vereinbart, ist Geldern. |